Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Nutzern der webbasierten Applikation "Gebäudepass" (der "Gebäudepass") und der Stiftung Gebäudepass Schweiz (die "Stiftung").

2 Gebäudepass

Der Gebäudepass ist der umfassende digitale Ausweis einer Immobilie (die "Immobilie"). Er ist an die Immobilie gebunden und nicht auf eine andere Immobilie übertragbar. Er wird erstmals gestützt auf den Antrag des Eigentümers einer Immobilie erstellt und bleibt hernach grundsätzlich bis zum Abbruch der Immobilie bestehen.

3 Authentifizierung

Die Geschäftsstelle ist ausdrücklich befugt, die Antragssteller für einen Gebäudepass sowie die betroffenen Grundstücke/Immobilien eindeutig zu identifizieren. Sie kann entsprechende Unterlagen wie Grundbuchauszüge etc. einfordern.

4 Gebühr

Die Nutzung des Gebäudepasses wird gegen Bezahlung einer jährlichen Lizenzgebühr gemäss jeweils gültiger Preisliste zur Verfügung gestellt.

5 Nutzungsrechte

Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer der Immobilie (der "Nutzer") ist zum vollumfänglichen Zugang und Zugriff auf den Gebäudepass seiner Immobilie berechtigt. Er kann Rechte für Mutationen etc. an Drittpersonen, bspw. Architekten, TU/GU, interne Organisationen, etc. vergeben. Der Nutzer kann einen Administrator für den Gebäudepass ernennen.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass vergebene Rechte widerrufen werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
Zur Unterstützung der Nutzer hat die Geschäftsstelle der Stiftung (die "Geschäftsstelle") für alle ausgegebenen Gebäudepässe Administratoren-Rechte.
Kommt der Nutzer seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudepasses (bspw. der Bezahlung der Gebühr des Gebäudepasses) nicht nach, wird der Gebäudepass eingefroren. Das bedeutet, dass keine Mutationen mehr vorgenommen werden können, bis der Nutzer allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

6 Ablage von Dokumenten im Digitalen Dossier

Der Nutzer darf im Digitalen Dossier des Gebäudepasses ausschliesslich Dokumente ablegen, die mit der Immobilie, auf die der Gebäudepass lautet, zusammenhängen. Ausdrücklich verboten ist die Ablage von gesetzeswidrigen oder sonstigen sachfremden Inhalten. Die Stiftung lehnt jegliche Haftung für die abgelegten Inhalte ab und behält sich vor, allfällige gesetzeswidrige Inhalte zu löschen.

7 Nachführung des Gebäudepasses

Nach der Eröffnung des Gebäudepasses liegt die Nachführung der Daten im Verantwortungsbereich des Nutzers. Er ist für die Vertraulichkeit der Login-Daten besorgt, sowie dafür, dass der Gebäudepass korrekt mit Daten alimentiert wird. Es wird kein Backup für Nutzerdaten im Gebäudepass erstellt. Jegliche Logfiles, aus denen hervorgeht, wer welche Änderungen an den Daten vorgenommen hat, werden nach 6 Monaten unwiderruflich gelöscht.

8 Übergabe des Gebäudepasses mit der Immobilie

Der Nutzer ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass beim Verkauf einer Immobilie der Zugang zum Gebäudepass auf den neuen Eigentümer der Immobilie übertragen wird. Der Nutzer informiert dazu die Geschäftsstelle der Stiftung Gebäudepass, damit diese den neuen Benutzer und dessen Berechtigung verifizieren kann. Wird der Gebäudepass nicht übertragen, ist es der Geschäftsstelle erlaubt, den Gebäudepass auf den neuen Eigentümer zu übertragen und den Zugang des vorherigen Eigentümers zu sperren.

9 Haftung

Die Stiftung schliesst ihre Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudepasses im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus. Insbesondere übernimmt sie keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Gebäudepass.

10 Geistiges Eigentum

Der Nutzer erhält das unübertragbare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung des Gebäudepasses. Die Stiftung ist jedoch die ausschliessliche Eigentümerin aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Gebäudepass. Die Nutzung durch den Nutzer verleiht diesem keine weitergehenden Rechte am geistigen Eigentum der Stiftung. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich des Gebäudepasses verbleiben bei der Stiftung oder den berechtigten Dritten. Alle Texte, Grafiken, Symbole, Fotografien, Pläne, Logos, Videos, Töne, Marken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder ganz noch teilweise Gegenstand einer Darstellung, Reproduktion, Verwertung oder Auslagerung auf irgendeinem Medium ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung der Stiftung sein.
Verletzt der Nutzer Immaterialgüterrechte der Stiftung oder Immaterialgüterrechte von Dritten und wird die Stiftung dafür in Anspruch genommen, so hat der Nutzer die Stiftung schadlos zu halten.

11 Datenschutz

Die Stiftung schützt die im Gebäudepass gespeicherten Informationen durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese sorgfältig und im Einklang mit dem schweizerischen und europäischen Datenschutzrecht. 

Die Stiftung erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur soweit diese für den Betrieb des Gebäudepasses, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, für die Rechnungsstellung sowie für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich für die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, verbesserten Serviceerbringung benötigt werden. Insbesondere können personenbezogene Daten dazu fallweise an ausgewählte Dritte übermittelt werden. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert.

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Daten anonymisiert der Forschung und Lehre durch die Geschäftsstelle abgegeben werden.

12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudepasses ist der Sitz der Geschäftsstelle der Stiftung Gebäudepass Schweiz. Vorbehalten bleiben gesetzliche Vorgaben.

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